innovative Lösungen, um Unternehmen signifikante Einsparungen und Prozessoptimierungen innerhalb des Fuhrparks zu ermöglichen.
Bei einem unverschuldeten Unfall kommen Sie um das Unfallgutachten vom Sachverständigen nicht herum. Denn eine eigene Schätzung bzw. eine Eigenrecherche werden nicht anerkannt. Damit Ihre Ansprüche in vollem Umfang von der gegnerischen Partei übernommen werden, ist die lückenlose sowie sach- und fachgerechte Beweissicherung unabkömmlich.
Das Anfertigen eines Gutachtens durch uns stellt eine objektive Ermittlung des Werts eines Pkws dar und kann in vielen Situationen sehr hilfreich sein. Empfohlen oder sogar zwingend erforderlich ist eine Bewertung
Bei einer Schadenhöhe unter 750 Euro (inkl. MwSt.) wird ein Kfz-Kurzgutachten erstellt, da die gegnerische Versicherung im Bagatellschadenfall nur die Kosten für ein Kurzgutachten übernehmen.
Auch für nur privat genutzte Fahrzeuge bringt eine Fahrzeugbewertung unschätzbare Vorteile, da Sie hiermit den aktuellen Marktpreis nachweisen können. Dies gilt für moderne, aber auch für klassische Fahrzeuge wie Oldtimer und andere Sammlerfahrzeuge.
Rechnungen Plausibilitäts-Gutachten Fremd-Gutachten Fzg.-Gegenüberstellungen Nutzungsausfall Vorhaltekosten Betriebskosten Restwert Wertminderung
Bei Unfällen ist schnell guter Rat gefragt, für eine Kostenlose Erstberatung stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch als Ansprechpartner kompetent zur Verfügung.
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Das Wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie einen Unfallpass im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen.
Ein Schadengutachten dient der Beweissicherung und beziffert die Höhe Ihrer Schadenersatzansprüche. Ein Schadengutachten gibt Auskunft über den Wert Ihres Fahrzeuges vor und nach dem Schadeneintritt, eine eventuell anfallende Wertminderung, die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer sowie Nutzungsausfall- und Mietwagen-Klassifizierung.
Darüber hinaus kann ein Gutachten Rückschlüsse auf den Schadenhergang liefern.
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, dieser stellt den Nutzungsausfall und die Wertminderung fest.
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zum Nutzungsausfall und Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
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